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Original von Pitstop Was dem WADA-Code aber fehlt ist, dass der Arbeitgeber eines Athleten (Team, Mannschaft, Verein) nicht, oder zumindest nicht eindeutig in die Verantwortung gegenüber ihres Athleten eingebunden ist. Wenn ein Athlet überführt ist, wird er (auf freiwilliger Basis) entlassen und vom zuständigen Verband gesperrt, das war es auch schon in aller Regel. Das Team um den Athleten ist aber nicht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Athlet sauber ist. Dieser Punkt gehört einfach in den WADA-Code hinein und ist viel wichtiger als das viel zu komplizierte Meldesystem. |
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Original von panni
Wie stellst du dir das vor? Wie soll der Arbeitgeber (das Team) dafür sorgen dass der Athlet sauber ist? Die Kontrolle über die Sauberkeit von Sportlern gehört in eine übergeordnete Institution, sonst hält Willkür Einzug. Wenn ein Team z. Bsp. einen Fahrer loswerden möchte weil der nicht die erwarteten Leistungen bringt........... Nicht auszudenken was da alles möglich wäre. Teams sind auch nicht in der Lage (organisatorisch und auch finanziell) selbst auf verbotene Substanzen und Methoden zu kontrollieren). Soll jetzt neben UCI und NADA auch noch das komplette Kontrollprogramm durch die Teams absolviert werden? Es gibt jetzt schon Kritik an den teaminternen Kontrollprogrammen. Es wird diesen Teams unterstellt sie sorgten dafür dass sich die Fahrer an Grenzwerte heran dopen können und dass sie das auch tun. Sollen die Teams ihre Fahrer kasernieren um so eine Rund-um-die Uhr-Überwachung zu garantieren, möglichst noch mit einer scharfen Ein- und Ausgangskontrolle mit Leibesvisitation? Wenn es sichere Erkenntnisse darüber gibt dass der Arbeitgeber Mitverantwortung am Doping der Sportler trägt, so ist das ein Vergehen das man ahnden kann und muss, aber wie soll denn ein Team dafür sorgen dass die Fahrer sauber sind? Die Dopinganalytik ist nicht in der Lage alle Doper zu überführen, wie soll denn da ein Team den Fahrern auf die Schliche kommen? |
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Original von Pitstop
Das Problem ist doch, dass Teams in dem Fall, wenn einer ihrer Fahrer dopt, nicht (empfindlich) sanktioniert werden. Wäre dies der Fall, würden sie schon dafür sorgen, dass ihre Athleten sauber sind. Im Fussball wird das ja bereits praktiziert. Anfänge wurden 2007 seitens der eigens dafür gegründeten M.P.C.C. auch im Radsport gemacht, aber dabei handelt es sich nur um unverbindliche Ehrencodi. Die Teamsanktionierung gehört aber in das Regelwerk der Verbände und, damit alle Sportarten einbezogen sind, in den WADA-Code. Teaminterne Kontrollen müssen natürlich von der zuständigen Antidopingagentur überwacht werden, sonst sind Manipulationen (Herandopen) Tür und Tor geöffnet. |
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Original von san antonio kollektive Strafe also !? (übrigenz wo gibt es das im Fussball bei Doping ?). Wäre glaube ich keine gute Lösung und wurde sicher auch nie angestrebt.. bisher haben auch alle Teams die "Einzeltäter Theorie" verbreitet und NIE etwas von der Doperei gewusst (Beispiel Gerolsteiner und deren Boss).. und das ist kurioserweise auch das EINZIGE Team dass diese Konsequenz zu spüren bekam.. nämlich keinen Anschlusssponsoren mehr, und damit die Disparition !! |
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Original von Pitstop
Ich erinnere mich an einen Fall bei Eintracht Frankfurt. Der Spieler Alexander Schur laborierte an einer Erkältung und hat sich am Vorabend einer Partie mit Wick-Medinait (steht auf der Verbotsliste) kuriert. Zum Glück hat er dies rechtzeitig vor der Partie erzählt und wurde aus dem Kader gestrichen. Wäre er eingesetzt und der Fallnach der Partie rausgekommen, wäre die Mannschaft mit Punktabzug bestraft worden. Genauso könnte man ein Radsport-Team für die nächsten ein oder zwei "wichtigen" Rennen sperren. |
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Original von san antonio Ah.. ha.. in Frankfurt/Main also ! und im Fussball darf man (wenn auch unbeabsichtigtes Doping) einfach mit der Massnahme "Spieler nicht aufstellen" den Fall verheimlichen !? Obwohl es im Radsport sicher genauso gemacht wird (damals bei CSC hatte der Jaksche eine ganze Menge Pech vor Rennen und musste auf den Start wegen dümme Stürze verzichten.. Böse Zungen unken dass die merkwürdige Aufgabe von Christophe Moreau bei der Tour 2008 auch so eine Ursache gehabt haben könnte ! oder gar die derzeit häfig auftretende Bauchschmerzen, welche teilweise zur Aufgabe zwingen, werden argwöhnig beäugt ! Dem Sinkewitz soll sogar eine WM Teilnahme in Plouay wegen Schnupfen abgeraten worden sein.. und zwar direkt aus der Spitze des BDR heraus usw..) Und wer hätte jetzt den Punktabzug veranlasst ? Und wie soll das im Radsport funktionnieren, da werden die Lizenzen für die erste Liga "GEKAUFT" und nicht sportlich erarbeitet, und dann noch für sehr unterschiedliche Zeiträume ! also welchen Punktabzug von was ? Da hat die UCI noch viel Arbeit.. und deswegen wird das sicher NICHTS ! |
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Original von san antonio Ah.. ha.. in Frankfurt/Main also ! und im Fussball darf man (wenn auch unbeabsichtigtes Doping) einfach mit der Massnahme "Spieler nicht aufstellen" den Fall verheimlichen !? Obwohl es im Radsport sicher genauso gemacht wird (damals bei CSC hatte der Jaksche eine ganze Menge Pech vor Rennen und musste auf den Start wegen dümme Stürze verzichten.. Böse Zungen unken dass die merkwürdige Aufgabe von Christophe Moreau bei der Tour 2008 auch so eine Ursache gehabt haben könnte ! oder gar die derzeit häfig auftretende Bauchschmerzen, welche teilweise zur Aufgabe zwingen, werden argwöhnig beäugt ! Dem Sinkewitz soll sogar eine WM Teilnahme in Plouay wegen Schnupfen abgeraten worden sein.. und zwar direkt aus der Spitze des BDR heraus usw..) Und wer hätte jetzt den Punktabzug veranlasst ? Und wie soll das im Radsport funktionnieren, da werden die Lizenzen für die erste Liga "GEKAUFT" und nicht sportlich erarbeitet, und dann noch für sehr unterschiedliche Zeiträume ! also welchen Punktabzug von was ? Da hat die UCI noch viel Arbeit.. und deswegen wird das sicher NICHTS ! |
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Jeder Verein und jede Tochtergesellschaft hat zu gewährleisten, dass die Spieler seiner bzw. ihrer Mannschaft nicht gedopt werden und sich angeordneten Dopingkontrollen unterziehen. Dem Verein oder der Tochtergesellschaft ist das Handeln der Angestellten und beauftragten Personen sowie dem Verein zusätzlich das Handeln seiner Mitglieder zuzurechnen. |
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§ 7 Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen 1. Bei Bundesspielen gelten für Vereine und Tochtergesellschaften unter anderem folgende Strafen: i) für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von Dopingmitteln, die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien Geldstrafe bis zu € 150.000,00 für jeden Einzelfall §17 5. a) Hat in einem Spiel in einer Mannschaft ein gedopter Spieler mitgewirkt und ist dieser Spieler wegen Dopings bestraft worden, oder weigert sich ein Spieler schuldhaft, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, so wird dieses Spiel für seine Mannschaft, falls sie das Spiel gewonnen oder unentschieden gespielt hat, mit 0:2 Toren als verloren gewertet. Für den Gegner bleibt die Spielwertung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 bestehen. Von dieser Spielwertung kann bei Vorliegen besonderer Umstände zugunsten der Mannschaft des gedopten Spielers abgewichen werden. Es kann in diesem Fall alternativ erkannt werden auf: – Bestätigung der ursprünglichen Spielwertung; – teilweise Aberkennung der von der Mannschaft des gedopten Spielers mit dem Spiel gewonnenen Punkte unter Beibehaltung des Torergebnisses; – Spielwiederholung. |
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Original von easyrider In diesem Zusammenhang erscheint die neu eröffnete Münchener Plattform über Dopingprävention http://www.doping-prevention.de/ interessant. Die Initiatoren haben sich aber auch gleich ins Feuer gewagt und stellen eine neue und breitere Dopingdefiniton zur Diskussion: Die Steigerung Ihrer Leistungsfähigkeit durch illegale Mittel ist Doping. Es spielt dabei keine Rolle ob im Sport, bei der Arbeit oder im alltäglichen Leben, es ist Arzneimittelmissbrauch und demnach eine Art von Doping und es ist unfair. http://www.sport-transparency.org/?p=3192 |
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Original von Juni Eine regelwidrige Medikamenteneinnahme im organisierten Sport ist Doping und damit haben sich in erster Linie sportliche Instanzen zu beschäftigen. Die These, dass Antidoping vor Heilung geht, ist zu hinterfragen. Wenn die Einnahme von Kleinkram wie Medinait bei einem Sportler zu einem Punktabzug bei einem Fußballverein führt, sträuben sich einem die rechtsstaatlichen Haare und wackeln die Ohre des Gleichgewichtssinns wegen der offenkundigen Unverhältnismäßigkeit. Hier darf und muss der Staat gerne eingreifen, damit sich das Sportrecht an die Grundsätze einer sachgerechten Rechtskultur hält. |
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Original von Pitstop Ich weiß nicht, ob man dieses Medikament als Kleinkram bezeichnen kann. Es enthält Ephedrin, eine Adrenalin-ähnliche Substanz und ist daher zumindest im Wettkampf verboten. Eher sollte man sich die Frage stellen, warum solche Medikamente (quasi im Supermarkt) frei erhältlich sind. |
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Original von Juni
Wenn Medikamente im Supermarkt erhältlich sind, wirken sie in der Regel mit der Wucht von Teeaufgüssen. |
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Ephedrin ist das Hauptalkaloid der Ephedra-Pflanze (Meerträubel) die vor allem in Nord-China (dort bekannt als Ma Huang), Südwestamerika und dem Mittelmeerraum vorkommt. Ephedrin ist chemisch den Amphetaminen und dem körpereigenen Adrenalin sehr ähnlich und gehört zu den aufputschenden Drogen. Ephedrin ist außerdem der Grundstoff für die Herstellung von Methamphetamin. Ephedra gibt es pur, in Kapselform oder zusammen mit anderen pflanzlichen Substanzen (z.B. Guarana, Koffein, Magnesium, Mineralien und Vitamine). Diese werden als “Herbal XTC" oder "Herbal Energizer" gehandelt. Neben dem natürlichen Ephedrin gibt es auch synthetisch hergestelltes Ephedrinhydrochlorid oder -sulfat. Dieses wird in Arzneimittel-Kombipräparaten gegen Husten und Asthma eingesetzt. Heute wird es in der Regel durch andere Substanzen mit weniger Nebenwirkungen ersetzt. Aufgrund der appetitzügelnden und fettverbrennenden Wirkung wird es auch als Schlankheitsmittel und Bodybuilding-Präparat missbräuchlich verwendet. Ephedrin stimuliert den Kreislauf und überlagert Ermüdungssignale des Körpers. Je nach Dosierung wirkt Ephedrin antriebssteigernd und erhöht die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Der Körper wird in Alarmbereitschaft versetzt und auf Höchstleistungen eingestellt. Aufgrund der euphorisierenden Wirkung und der Erhöhung des Bewegungsdranges und des Mitteilungsbedürfnisses ist Ephedrin in der Partydrogenszene beliebt geworden. Die Szenebezeichnung „Herbal Ecstasy“ (herbal engl.= pflanzlich) erweckt dabei den Eindruck, dass es sich um einen harmlosen pflanzlichen Stoff handelt, der eine gut verträgliche Alternative zu harten Drogen darstellt. Auch aphrodisierende Wirkungen sind bekannt. Aufgrund seiner leistungssteigernden Wirkung wird Ephedrin auch von Leistungssportlern missbraucht und ist aufgrund von Todesfällen auf der Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Komitee) gelandet. Wegen seiner thermogenetischen Wirkung, einer leichten Erhöhung der Körpertemperatur mit stark fettverbrennenden Effekten, ist die Substanz auch in der Bodybuilderszene verbreitet. Die Wirkung tritt bei Tee nach ca. 30-60 min ein, bei Kapseln nach ca. 20-40 min. Das Wirkungsmaximum ist nach ca. einer Stunde erreicht und dauert von ca. von 30 Minuten bis 2 Stunden an. Die Wirkung dauert 4-8 Stunden an. Körperliche Wirkungen können sein: Pupillenerweiterung Mundtrockenheit Verengung der Blutgefäße, erhöhter Puls und Blutdruck, Erweiterung der Bronchienkreislauf stimulierend, antriebs- und leistungssteigernd, erhöhte Schweißproduktion appetithemmend entspannend sexuell stimulierend erhöht den Bewegungsdrang, die Aufmerksamkeit und das Mitteilungsbedürfnis erhöhter Harndrang (bei niedriger Dosis) Koordinationsschwierigkeiten Urinierprobleme (bei erhöhter Dosis) Schlaflosigkeit Nachwirkungen: matt, müde und reizbar am nächsten Tag Psychische Wirkungen können sein: Kribbeln / Gänsehaut Gefühl der Leichtigkeit und Entspannung gehobene Stimmungslage erhöhter Bewegungsdrang Aufmerksamkeit Gefühl jegliche Situation zu beherrschen Angstlinderung Abbau von Hemmungen Gefühl von Stärke und Selbstsicherheit Ich-Zentriertheit nimmt zu – hohes Mitteilungsbedürfnis Sucht und Abhängigkeit: Ein längerer intensiver Konsum kann zu psychischer Abhängigkeit führen. Es kommt zu einer schnellen Toleranzentwicklung, die durch Konsumpausen wieder zurückgeht. Es besteht eine Kreuztoleranz zu Kokain und Amphetaminen. Risiken und Saferuse: Bei höheren Dosierungen kann es zu Schweißausbrüchen, Halluzinationen, Angstzuständen und epileptischen Anfällen kommen. Besonders gefährlich ist die Erhöhung der Pulsfrequenz, die zu einem tödlich verlaufenden Herzinfarkt führen kann. Risiken des akuten Gebrauchs Herzklopfen, Unruhe, Schlafprobleme, Nervosität und Zittern Herzrasen, Herzrhythmusstörungen und erhöhter Blutdruck starkes Schwitzen Appetitlosigkeit,Schlaflosigkeit, Halluzinationen Desorientierung Muskelspasmen Epileptische Anfälle Paranoide Zustände, Angstattacken Herzinfarkt Schock bei Überdosierungen: Verwirrung und Verfolgungswahn Risiken des chronischen Missbrauchs Als Folge von längerfristigem Gebrauch kann es zu Beeinträchtigungen der Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit, zu Gereiztheit und Nervosität, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Leber- und Nierenschäden und zu psychischen Störungen kommen. Außerdem besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Längerer intensiver Konsum führt zur Toleranzentwicklung, wodurch höhere Dosen eingenommen werden müssen um den gleichen Effekt zu erzielen. Hochdosierter Gebrauch kann zu ähnlichen Langzeiteffekten führen wie bei Amphetaminmissbrauch. Gleichzeitig können sich Gefühle von dauerhafter Mattigkeit und Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen (ein so genannter Aufputsch-Hangover) einstellen. Im Ephedrakraut enthaltene Gerbstoffe können Magenbeschwerden hervorrufen Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit Gereiztheit, Nervosität, aggressives Verhalten Herzrhythmusstörungen chronischer Bluthochdruck schlechte Zähne Leber- und Nierenschäden psychische Störungen (Verfolgungswahn, Psychosen u.a.) Osteoporose (Knochenschwund) Schlafstörungen Stereotypes Verhalten (sinnlos ausgeführte wiederholte Bewegungsabläufe) Ein längerer intensiver Konsum kann zu psychischer Abhängigkeit führen. Mischkonsum: Die Kombination von Ephedrin mit Koffein kann zu potentiell lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen führen und verstärkt allgemein die Nebenwirkungen. Da Ephedrin stark leistungssteigernd ist, wird die Wirkung von Alkohol nicht mehr wahrgenommen, man fühlt sich vielleicht noch nüchtern, ist es aber lange nicht mehr. Bei gleichzeitiger Einnahme von MAO-Hemmern (Ecstasy, Amphetamine, Methamphetamine (Crystal), Kokain und einige Medikamente, z.B. Antidepressiva) kommt es zu einer unkontrollierbaren Verlängerung und Verstärkung der Wirkung, dies bedeutet eine sehr starke Kreislaufbelastung. Bei Mischkonsum mit Halluzinogenen (z.B. LSD) kann es evtl. zur Verstärkung eines "Bad Trips" kommen. Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten: Vorsicht bei unbekannten Ephedrin-Produkten, der Wirkstoffgehalt kann sehr stark schwanken. Vorsicht beim Nachdosieren. Überdosierungen können sehr gefährlich werden und tödlich ausgehen. Die häufigste Todesursache ist plötzliches Herzversagen. Um Überdosierungen zu vermeiden, immer mit niedrigen Dosen beginnen, da vor allem beim Kraut der Wirkstoffgehalt stark variieren kann! Um Risiko für Langzeitschäden zu verringern, Konsumpausen einlegen. Personen mit Kreislaufproblemen und -erkrankungen (z.B. hoher Blutdruck, Durchblutungsstörungen, Herzerkrankungen), Schilddrüsenstörungen, Leber- oder Nierenschädigungen sollten Herbal Ephedra und Ephedrin nicht konsumieren! Schwangere Frauen dürfen auf keinen Fall Ephedrin konsumieren. Bedenke die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit (siehe Wechselwirkungen mit Alkohol)! Recht: Ephedrin als Grundstoff Ephedrin unterliegt nicht explizit dem BtmG, jedoch wegen seiner Rolle als Grundstoff zur Herstellung von Amphetamin bzw. Methamphetamin dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GüG). Nach diesem Gesetz stellt die Herstellung, der Handel, die Einführung, der Verkauf, der Erwerb etc. eines Grundstoffes eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 29, 1 Abs.1). Ephedrin als Arzneimittel Am 24. Dezember 2003 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I) eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel veröffentlicht: Alle Ephedra-Arten (statt bisher nur Ephedra distachya) wurden in Anlage 1b der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel aufgenommen und sind deshalb apothekenpflichtig. Ephedrinprodukte ohne Zulassung als Arzneimittel sind nicht verkehrsfähig. Eine Kombination von Ephedrin und Koffein (z.B. in Schlankheitsmitteln) ist prinzipiell verschreibungspflichtig, da diese Kombination nicht ungefährlich ist. Ephedrin steht auf der Dopingliste des IOC. Nachweiszeiten: Ephedrin hat eine Halbwertszeit von 3 bis 6 Stunden, was bedeutet, dass noch 12 bis 24 Stunden nach dem Konsum Ephedrin nachgewiesen werden kann. Ausschlaggebend hierbei ist auch, ob es sich um einmaligen oder regelmäßigen Konsum handelt. Bei regelmäßigem Konsum kann die Substanz entsprechend länger nachgewiesen werden. Da Ephedrin chemisch den Amphetaminen sehr ähnlich ist, kann es auch vorkommen, dass bei einem Urintest Amphetamine nachgewiesen werden, obwohl diese nicht konsumiert wurden. |
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Die Weltpolizei des Spitzensports 10 Jahre nach Gründung der Wada ist das Doping-Problem noch lange nicht befriedigend gelöst Entscheidende Fortschritte sollen durch Kooperation mit Regierungen erreicht werden. Frankfurter Neue Presse, vom 10. November 2009 Montreal. Die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada feiert heute ihren zehnten Geburtstag. Ungeachtet der Tatsache, dass das Dopingproblem trotz 1,2 Millionen Tests seit der Gründung 1999 in Lausanne weltweit noch immer nicht befriedigend gelöst ist, gilt die «Weltpolizei des Spitzensports» als Erfolgsmodell. Mit systematischer Arbeit hat sie potenziellen Betrügern die Arbeit erschwert. Entscheidende Fortschritte im Anti-Doping-Kampf will sie nun durch die Kooperation mit Regierungen erreichen. Fast eine viertel Milliarde Dollar hat die Wada seit der im Februar 1999 bei der ersten Antidoping-Weltkonferenz in Lausanne beschlossenen Gründung in den Kampf gegen die Seuche des Sports investiert. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) stellte damals 25 Millionen Dollar bereit. Seit 2002 teilen sich IOC und Politik die Finanzierung zu gleichen Teilen. Der Etat von anfänglich 18,3 Millionen liegt 2009 bei 25,5 Millionen Dollar. Knapp die Hälfte des Politik-Anteils kommt aus Europa. Deutschland zahlte in diesem Jahr 512 000 Dollar, die ärmsten Länder 400. 124 der 193 Unesco-Mitgliedsländer haben den Wada-Code unterzeichnet. Die Agentur wird von rund 630 Sportorganisationen anerkannt. Kernpunkte des Wada-Programms sind umfassende Tests während und außerhalb der Wettkämpfe, eine Regelsperre auch bei erstmaligen Verstößen sowie die Anerkennung des Obersten Sportgerichtshofes CAS als letzter Instanz. Zu den wichtigsten Neuerungen ab 2009 zählt eine erweiterte Kronzeugenregel, die eine Reduzierung der Strafen um bis zu 75 Prozent erlaubt. Fast so gut wie die Betrüger «Wir sind mit unseren Nachweismethoden inzwischen fast so gut wie die Betrüger», sagt Dick Pound, der für acht Jahre Wada-Chef war. «Wir können dann sagen, wir hätten den Kampf gegen Doping gewonnen, wenn wir 99,9 Prozent der Falschspieler erwischen. Aber das gelingt nur, wenn alle Ebenen erfolgreich zusammenarbeiten», sagt der Kanadier, der als erster Wada-Chef vor zwei Jahren von John Fahey abgelöst wurde. Der frühere australische Finanzminister setzt auf Diplomatie, will die Regierungen der Welt in den Anti-Doping-Kampf einbinden. Nachdem es innerhalb des Sports auch weitgehend gelang, Tennis und Radsport auf Kurs zu bringen, setzt Fahey nun verstärkt beim Fußball den Hebel an, der unlängst noch mit seiner in wichtigen Punkten abwehrenden Haltung das gesamte System zu gefährden schien. Fahey führte seit dem Amtsantritt vor zwei Jahren etliche Gespräche mit Joseph Blatter, Präsidenten des Fußball-Weltverbandes Fifa. Nicht nur der Schweizer, auch andere Funktionäre wie Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball-Verbandes (DFB), hatten Kritik daran geübt, dass Fußballer wie andere Sportler ganzjährig für Kontrollen zur Verfügung stehen sollten. Zuletzt signalisierte Blatter, die Fifa wolle nun auch einen Blutpass einführen und ihren Kampf gegen Doping intensivieren. sid |
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Es gab Verbände, die das Dopingwissen der DDR in eine gemeinsame Zukunft retten wollten. Und solche, die sich dem DSB im Hinblick auf seine Antidoping-Richtlinien verweigerten: Radsport, Fußball und Tennis. Wir haben gedroht, wenn sie nicht mitmachten, würde Olympia ohne sie stattfinden, und dann zusammen mit dem DSB die Nationale Antidopingagentur gegründet. |
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„Die Staatsanwälte sind machtlos“ Bayerns Justizministerin Beate Merk entsprach dem Wunsch des Sports und richtete eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ein. Das Ergebnis ist ernüchternd. Im F.A.Z.-Interview spricht sie über das Tempo der Betrüger, Unterstützung der Sportler und Ärzte. FAZ, vom 11. Februar 2011 Beate Merk hat dem Wunsch des Sports entsprochen und eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet. Nach zwei Jahren bestätigt sich ihr Verdacht: Die Gesetze lassen eine konsequente Verfolgung nicht zu. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung spricht Beate Merk über das Tempo der Betrüger, Unterstützung der Sportler und namenlose Ärzte. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) behauptet, mit seinen Maßnahmen im Kampf gegen Doping genügend zu tun. Wie beurteilen Sie diese Darstellung? Der DOSB setzt sich unter Führung von Thomas Bach ganz gezielt gegen Doping ein. Aber hinter die Netzwerke der Manipulation können nur die staatlichen Behörden schauen. Wer sie auflösen will, wird Hausdurchsuchungen, eine Überwachung der Telekommunikation, Beschlagnahmen durchsetzen müssen. Das sind ureigenste Werkzeuge der staatlichen Ermittlungen. Sie sind eine unvermeidliche Ergänzung zu den Maßnahmen des Sports gegen Doping. Der DOSB sagt aber, die Novellierung des Arzneimittelgesetzes reiche aus. Es fehle nur an der Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen. Keineswegs. Meine Staatsanwälte stehen sozusagen Gewehr bei Fuß. Ich habe auch auf den Ratschlag von DOSB-Präsident Thomas Bach hin in München zum 1. März 2009 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet. Die Staatsanwälte dort sind hochspezialisiert, bestens vernetzt und haben Dopingverstöße ganz gezielt im Auge. Und dennoch konnte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft nicht in den Bereich des großen Sports vordringen, sondern hauptsächlich in der Bodybuilding-Szene aktiv werden. Dazu kamen Zufallsfunde. Der DOSB weist auf seiner Internet-Seite auf die Gefängnisstrafe für einen Dopingdealer in Bayern hin und auf den bislang größten Erfolg von Zollfahndern in Deutschland beim Aufspüren von Dopingmitteln. Es funktioniert also doch, wenn man will? Die Kritik meiner Staatsanwälte ist eindeutig: es fehlt ihnen an den notwendigen Instrumenten. So lautet ihr Fazit. Das ist kein Ergebnis vom grünen Tisch, sondern eines aus der Praxis. Ich habe das schon vor zwei Jahren vermutet und geäußert. Jetzt weiß ich es. Heißt das, dass man in Deutschland beim Kampf gegen Doping nur dann einen Schritt weiterkommt, wenn der Besitz von harten Dopingmitteln unter Strafe gestellt wird? Wenn ein Athlet zum Beispiel per positiver Probe als Doper überführt wird, besteht für den Staatsanwalt nach dem geltenden Gesetz noch kein ausreichender Verdacht, um gegen diesen Sportler ermitteln zu dürfen. Das ist ihm nur erlaubt, falls eine nicht unerhebliche Menge bestimmter Dopingmittel im Besitz des Athleten gefunden beziehungsweise vermutet wird. Etwa eine Menge Anabolika, mit der man Handel treiben kann. Wenn aber die Angabe des Sportlers, die gefundenen Substanzen dienten dem Eigengebrauch, plausibel erscheint, dann ist die Strafverfolgungsbehörde machtlos. Das kann es doch nicht sein. Meine Staatsanwälte bestätigen ganz klar, dass man so nicht arbeiten kann. Besteht die Gefahr, dass sich der Vorsprung der Doper vor den Fahndern noch vergrößert? Die Entwicklung im Sport zeigt, dass es bei der Bekämpfung von Doping notwendig ist, weitere Mittel einzusetzen. Der Sport allein kann mit dem Tempo der Betrüger, die immer raffinierter und skrupelloser werden, nicht Schritt halten. Es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass Medikamente als Dopingmittel eingesetzt werden, die noch gar nicht zugelassen sind; dass ganz gezielt Dopingsubstanzen produziert werden, für die noch kein Nachweisverfahren existiert. Dahinter stecken teilweise mafiöse Strukturen. Noch ist der Sport mit einem unwahrscheinlichen Renommee verbunden und so soll das bleiben. Aber dieser Ruf ist in Gefahr, falls wir nicht handeln. Ich habe eine sehr klare, konservative Einstellung zu diesem Thema. Nicht jeder im organisierten Sport sieht Ihr Engagement gerne. Ich bin für einen sauberen Sport und möchte gemeinsam mit dem Sport am selben Strang in die gleiche Richtung ziehen. Sitzen wir denn nicht alle im gleichen Boot? Allerdings wird mir vorgeworfen, dass mein Gesetzesvorschlag die Sportler kriminalisiere… Was bei der Einführung eines Straftatbestandes Doping nicht ganz abwegig ist, oder? Nein, das stimmt eben nicht. Ein Gesetz allein kriminalisiert niemanden. Erst schwerwiegende Verstöße führen zu einer Bestrafung. Darüber hinaus geht es auch gar nicht darum, den kleinen Sportler ins Gefängnis zu stecken. Er könnte auch im Zuge einer Kronzeugenregelung die Konsequenzen lindern, wenn er denn bei der Aufklärung hilft. Wir wollen die Leute erwischen, die viel Geld mit Manipulationen verdienen, die Doping im Hintergrund steuern und die Sportler dazu benutzen. Der Sport allein kann diese Arbeit aber nicht leisten. Er braucht dazu die Hilfe des Staates. Wird Ihr Gesetzentwurf jemals umgesetzt? Im Moment kann ich nur werben. Für politische Initiativen im formellen Sinn, also für eine Gesetzesinitiative in Berlin, reicht das nicht. Das weiß ich. Aber ich weiß auch, wie groß die Unterstützung für meinen Vorschlag ist. Sie kommt auch aus dem Sport, vor allem von Sportlern. Schadet die derzeitige Gesetzeslage den Sportlern? In gewissem Sinne glaube ich das schon. Der Sportler steht bei einem Dopingfall, wenn er denn bekannt wird, im Mittelpunkt. Das ist durchaus eine Folge der gegenwärtigen, unbefriedigenden Gesetzeslage. Es steht in der Regel immer nur der Athlet, das letzte Glied der Kette, am Pranger. Aber ist der Sportler immer der Haupttäter? Die anderen, Betreuer, Ärzte, die etwa bei einem Blutdoping mitgeholfen haben, bleiben meistens namenlos. Natürlich auch, weil der Sportler kein Interesse hat, sie zu benennen. Er ist aber der Schlüssel zu denjenigen, denen wir das Handwerk legen müssen. Deshalb ist eine strafrechtliche Verfolgung von Dopern unerlässlich, wenn wir in diesem Kampf einen Schritt weiter kommen wollen. |
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