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Geschrieben von easyrider am 28.03.2012 um 08:31:

 

Bemerkenswert, wie die UCI die Diskriminierung ihrer Fahrer zuläßt.



Geschrieben von san antonio am 28.03.2012 um 11:09:

 

Fast... fördert.. (durch das eigene Verhalten).

Der Fisch stinkt vom Kopfe her.... nämlich Nase fassen



Geschrieben von san antonio am 04.04.2012 um 18:10:

 

Neues aus der Heuchelecke !

Einer der weltweit führenden Blutdoping Experten, der Australier Michael Ashenden, zieht sich aus dem Gremium der Blutpass-Analysestelle APMU in Lausanne zurück wegen der dortigen "Kultur der Ommerta" !!!

Er sollte eine Klausel unterschreiben welche ihm keinerlei Statements über seine Arbeit und Erkenntnissen erlauben würde.. auch noch 8 Jahre nach seinem eventuellem Verlassens des Gremium.

Er sehe nicht ein warum man die entsprechenden Sportverbänden seit Jahren dazu bringen soll ihre Erkenntnisse zu nennen und er solle über seine Arbeit schweigen !

Info: AOL Nachrichten/ Sport 1

Ein Schelm der Böses dabei denkt pfeifen1



Geschrieben von easyrider am 31.08.2012 um 12:36:

 

Zitat:
Der bisherige personenfixierte Umgang mit Doping, der sich seit Jahrzehnten ‘bewährt’ hat, hilft dabei, das Problem auf den Sport und dessen Akteure abzuschieben und die eigenen Verstrickungen und Handlungsdilemmata unthematisiert zu lassen. Sowohl Sponsoren und politische Finanzgeber als auch Massenmedien und Publikum wehren sich energisch dagegen, beim Dopingthema in irgendeiner eeise mitgemeint zu sein. [...] Doping ist das Resultat multipler, durchaus unübersichtlicher Vestrickungen, und nicht das Ergebnis weniger Einzelentscheidungen, die untereinander intentional abgestimmt worden wären. [...]



http://www.danieldrepper.de/die-losung-fur-das-dopingproblem/



Geschrieben von lorenz am 31.08.2012 um 13:26:

 

Ich habe schon irgendwo geschrieben: die Quellen müssen zerstört werden und die Hintermänner(Frauen) aus dem Verkehr gezogen werden dann kann man mit den Sportler über sportliche, ethische, soziale und sonstwo Fragen sprechen und verhandeln.



Geschrieben von Pitstop am 31.08.2012 um 13:43:

 

Nicht einfach zu lesen, aber viele Ansätze die man aufgreifen kann.



Zitat:
[Es müssten auch] Foren geschaffen werden, in denen die Athleten die Möglichkeiten hätten, ihre Sicht der Dinge zu artikulieren, ohne Sanktionen ihrer Verbände befürchten zu müssen.â€

Das Forum für echte Radsport-Fans ist ein solches Forum Nase fassen



Geschrieben von san antonio am 31.08.2012 um 13:53:

 

Grüezi pitstop

das wäre der "Internationale Durchbruch" stelle dir vor hier erklären sich nach und nach die Fahrer mit ihren echten Insiderkenntnisse der Profiwelt. Stellen alles ein und dürfen nicht belangt werden..

Das könnte mehr bringen als einige Staatsanwaltschaften bisher ! große Freude



Geschrieben von Pitstop am 31.08.2012 um 13:58:

 

Zitat:
Original von san antonio
Grüezi pitstop

das wäre der "Internationale Durchbruch" stelle dir vor hier erklären sich nach und nach die Fahrer mit ihren echten Insiderkenntnisse der Profiwelt. Stellen alles ein und dürfen nicht belangt werden..

Das könnte mehr bringen als einige Staatsanwaltschaften bisher ! große Freude

Das ist ursprünglich der Sinn des Forums.



Geschrieben von Juni am 03.11.2012 um 14:02:

  Theorie und Praxis

http://www.wiesbadener-kurier.de/sport/national_und_international/sportpolitik/12562806.htm

Zitat:
Zeitungen: Doping-Aufarbeitung wird behindert



Geschrieben von san antonio am 03.11.2012 um 19:10:

  RE: Theorie und Praxis

Tja.. die hatten wir noch nicht erwähnt, die Funktionsträger und Politiker welche nicht genannt werden dürfen, bei einer ev. Veröffentlichung. Die auch von den Kommisionsmitglieder die absolute Verschwiegenheit verlangen.. Hallo.. für was denn überhaupt eine Untersuchung dann ??? Alibi.. würde ich denken.

Einfachster Weg, Mittel Kappen, und schon haben wir Luft raus genommen !

Soviel zu "Armstrong und seine Gang" (Zitat)... ganz nahe an diesen Strukturen sind eben auch die üblichen Honorationen wenn es ums Vertuschen geht und um unredlich den Sport zu beeinflussen... und die Gesellschaft zu verhohnepieppeln.

Den Jan Ullrich jahrelang für beinahe alles büssen lassen... aber in Athen ganz gewiss eine Medaille fordern für die eingesetzten Mittel der Sporthilfe !! Haben sie ja dann auch bekommen... selbst haben sie es ja nicht drauf so etwas zu schaffen.. aber Nachtreten.. da sind die "Saubermänner"



Geschrieben von badfan am 05.11.2012 um 09:16:

 

Ich hatte noch keine Zeit, es durchzulesen.
Dennoch denke ich, dass es evtl. hierher passen könnte.

Zitat:

Was kann der Gesetzgeber tun, um Dopingfälle zukünftig zu verhindern?

Aufgrund der medialen Präsenz des Doping-Falles Lance Armstrong wird auch in Deutschland wieder verstärkt diskutiert, ob der Staat nach aktueller Gesetzeslage Erfolg versprechend gegen Doping im Sport vorgehen kann. Befeuert hat die Debatte unter anderem die bayerische Justizministerin Beate Merk, die die Ereignisse im Fall Armstrong sogleich dazu genutzt hat, um an ihren eigenen Gesetzentwurf eines Anti-Doping Gesetzes – genauer: eines 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – vom Juni 2012 zu erinnern. Prof. Dr. Matthias Jahn, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der FAU und wissenschaftlicher Sachverständiger der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages für den Evaluationsbericht des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport, erklärt, wo tatsächlich noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit sicherem Gespür für das Timing, wie es Regierungssprecher Steffen Seibert wohl mit Blick auf den Fall Armstrong in der Bundespressekonferenz formulierte, hat sich das Kabinett in der vorletzten Oktoberwoche mit dem Evaluationsbericht über das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) befasst. Das Gesetz war zum 1. November 2007 in Kraft getreten und hatte die bis dahin bestehenden Anti-Doping-Regelungen noch einmal aufgerüstet. Dabei legte es einen Schwerpunkt auf die Eindämmung krimineller Strukturen, die vielfach international vernetzt und über Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte deshalb unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln.

Daneben wurde eine so genannte Besitzstrafbarkeit für den Umgang mit besonders gefährlichen Dopingmitteln in nicht geringer Menge eingeführt, um auf diese Weise auch den Sportler selbst zum Beschuldigten eines Strafverfahrens machen zu können. In besonders schweren Fällen droht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren an. Für den jetzt vorgelegten Evaluierungsbericht wurden umfangreiche statistische Erhebungen aus Strafverfahren ausgewertet sowie Experteninterviews mit besonders involvierten Stellen geführt, etwa der Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München oder der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Am 28. November 2012 wird das Ergebnis nun in Berlin im Sportausschuss diskutiert werden.

Eines geht aus dem Report klar hervor: Die mit dem DBVG eingeführten Neuregelungen haben sich grundsätzlich bewährt. In dem fünf Jahre umfassenden Evaluationszeitraum ist nicht nur die Zahl der Ermittlungsverfahren signifikant gestiegen, auch die Effektivität der Strafverfolgung im Ganzen hat sich drastisch verbessert, etwa was die Abschöpfung der Gewinne aus illegalem Dopinghandel angeht. Wurden bei den eingebundenen Staatsanwaltschaften noch in den Jahren 2007/08 lediglich 280 Strafverfahren wegen banden- oder gewerbsmäßiger Dopingstraftaten und der nunmehr neu geregelten Besitzstrafbarkeit geführt, so stieg diese Zahl bis 2011 kontinuierlich auf 1.592 an. In weniger als fünf Jahren hat sich die Zahl der Verfahren also auf das 5,5-fache erhöht; es wurden fast zwölf Mal so viele Strafurteile gesprochen. Allein bei der Münchener Schwerpunktstaatsanwaltschaft wurden 459 Doping-Verfahren geführt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden zudem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport umgesetzt oder angestoßen, die zuweilen zwar bürokratisch anmuten, aber für die Praxis besonders wichtig sind: Sie betreffen zum Beispiel die Ausdehnung des Besitzverbots für bestimmte Arzneimittel auch auf die zugrundeliegenden Wirkstoffe, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der Nationalen Dopingagentur Deutschlands (NADA) und den Strafverfolgungsbehörden oder die spezifische Erfassung von Dopingdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), um die Validität des Zahlenmaterials zukünftig noch zu erhöhen.

Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Der Evaluierungsbericht schlägt einige Maßnahmen vor, die von Bund und Ländern noch umzusetzen sind und die zu einer noch effektiveren Bekämpfung des Dopings im Sport beitragen könnten. Die aus Beweisgründen gebotene Einführung der Tathandlung des â€Erwerbs von Dopingmitteln“ in das Arzneimittelgesetz (AMG) ist hier etwa zu nennen. Dies betrifft vor allem Fälle der Posteinfuhr: Wenn etwa Lieferungen verbotener Dopingmittel vom Zoll abgefangen werden und damit den Erwerber gar nicht erreichen, gelangen diese Substanzen faktisch nie in seinen Besitz, so dass sich seine Bestrafung wegen Versuchs der Dopingstraftat in der Praxis bislang kompliziert gestaltet. Zugleich soll die institutionelle Zusammenarbeit mit der NADA in die Arbeitsanleitungen für Staatsanwälte, die sog. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, aufgenommen werden, um die Informationsflüsse zu verbessern.

Auch die Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten bei den Staatsanwaltschaften in der Frage der erforderlichen Intensität der Verdachtsmomente sowie die Forderung nach Einrichtung weiterer hochspezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Bundesländer stehen auf der rechtspolitischen Agenda. Prüfen will die Bundesregierung zuletzt noch die Erweiterung des Vortatenkatalogs des Geldwäschetatbestandes (§ 261 StGB), also der Reihe möglicher Delikte, die einer Geldwäsche vorausgehen, mit Blick auf schwere Dopingdelikte – eine kontroverser diskutierte Forderung, die auch aus Sicht der Kriminalpolitik kritischer gesehen werden kann.

Obwohl die Überschneidung der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts mit der Aufdeckung des Doping-Systems um den Ex-Radprofi Lance Armstrong nur auf einer zufälligen zeitlichen Koinzidenz beruht, ist doch die erneute öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema zu begrüßen – ebenso wie die von den amerikanischen Sportverbänden gezogenen, einschneidenden Konsequenzen. Der Evaluierungsbericht zeigt deutlich, was die bereits normierten Anti-Doping-Regelungen in Deutschland zu leisten im Stande sind. Die zusätzlichen Maßnahmen werden ihr Übriges tun. Fest steht: Dass man, wie dies noch vor einigen Jahren üblich war, die strafrechtlichen Regeln gegen Doping als »totes« – also in der Praxis kaum angewandtes – Recht bezeichnet, sollte damit endgültig der Vergangenheit angehören.

Quelle: http://blogs.fau.de/news/2012/11/02/was-kann-der-gesetzgeber-tun-um-dopingfalle-zukunftig-zu-verhindern/



Geschrieben von Pitstop am 05.11.2012 um 09:48:

 

Den Gebrauch von Dopingsubstanzen per Gesetz zu verbieten sehe ich problematisch, da der Gesetzgeber Doping als Straftat nicht auf eine bestimmte Gesellschaftsgruppe (Sportler) beschränken kann. Wenn, dann kann ein solches Gesetz nur für alle gelten. Das wird sich aber gesellschaftspolitisch kaum realisieren lassen.
Besser wäre, wenn sich der Gesetzgeber die Regelung zur Beihilfe zum Doping eindeutiger auslegen würde. Dass z.B. die Freiburger Ärzte Dr. Heinrich und Prof. Schmid praktisch straffrei davongekommen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar.



Geschrieben von easyrider am 15.11.2012 um 16:58:

 

Zitat:
Vernichtende Kritik am deutschen Doping-Kontrollsystem: Laut Sportmedizin-Professor Perikles Simon reichen die angewandten Tests nur â€für alte Ladenhüter unter den Substanzen“.


Sicher hat das gesamte Doping-Kontroll-system, nicht nur das deutsche, das gleiche Problem.

Zitat:

Der von Perikles Simon und dem Gentherapeuten Michael Bitzer entwickelte Gendoping-Test wird derzeit zur Serienreife gebracht.


http:// www.focus.de/sport/mehrsport/allgemein-doping-gendoping-experte-simon-teste
n-nur-ladenhueter_aid_860509.html



Geschrieben von san antonio am 15.11.2012 um 21:49:

 

Zitat:
Original von Pitstop
Den Gebrauch von Dopingsubstanzen per Gesetz zu verbieten sehe ich problematisch, da der Gesetzgeber Doping als Straftat nicht auf eine bestimmte Gesellschaftsgruppe (Sportler) beschränken kann. Wenn, dann kann ein solches Gesetz nur für alle gelten. Das wird sich aber gesellschaftspolitisch kaum realisieren lassen.
Besser wäre, wenn sich der Gesetzgeber die Regelung zur Beihilfe zum Doping eindeutiger auslegen würde. Dass z.B. die Freiburger Ärzte Dr. Heinrich und Prof. Schmid praktisch straffrei davongekommen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Das verstehe ich jetzt nicht !

Wieso soll das ein Gesamtgesellschaftliches Problem geben wenn Doping gesetzlich verboten würde ?

Normalerweise bekommst du noch nicht einmal ein rezeptpflichtiges Medikament ohne ärztliches Attest und einen Apotheker... jetzt schon.. und wenn es gesetzlich unterlegt wäre, hätten Ärzte wohl größere Probleme als jetzt wenn sie Sportler dopen helfen ! Hinzu kommt dass wir insgsamt Interesse dran haben dass diese Präparate nicht ohne echte Indikation an Patienten gehen.. also wenn die Hirnverlustige in den Muckibuden daran gehindert werden noch kleinere Kl..ten zu bekomnmen als sie eh schon haben.. dann ist ja alles gut !

Oder was meinst du genau ?



Geschrieben von san antonio am 15.11.2012 um 21:51:

 

Zitat:
Original von easyrider
Zitat:
Vernichtende Kritik am deutschen Doping-Kontrollsystem: Laut Sportmedizin-Professor Perikles Simon reichen die angewandten Tests nur â€für alte Ladenhüter unter den Substanzen“.


Sicher hat das gesamte Doping-Kontroll-system, nicht nur das deutsche, das gleiche Problem.

Zitat:

Der von Perikles Simon und dem Gentherapeuten Michael Bitzer entwickelte Gendoping-Test wird derzeit zur Serienreife gebracht.


http:// www.focus.de/sport/mehrsport/allgemein-doping-gendoping-experte-simon-teste
n-nur-ladenhueter_aid_860509.html


Das kommt mir vor wie die Polizei mit Alkomaten die nur Bieralcohol und sonst nichts feststellen können !



Geschrieben von Pitstop am 16.11.2012 um 00:04:

 

Zitat:
Original von san antonio
Zitat:
Original von Pitstop
Den Gebrauch von Dopingsubstanzen per Gesetz zu verbieten sehe ich problematisch, da der Gesetzgeber Doping als Straftat nicht auf eine bestimmte Gesellschaftsgruppe (Sportler) beschränken kann. Wenn, dann kann ein solches Gesetz nur für alle gelten. Das wird sich aber gesellschaftspolitisch kaum realisieren lassen.
Besser wäre, wenn sich der Gesetzgeber die Regelung zur Beihilfe zum Doping eindeutiger auslegen würde. Dass z.B. die Freiburger Ärzte Dr. Heinrich und Prof. Schmid praktisch straffrei davongekommen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Das verstehe ich jetzt nicht !

Wieso soll das ein Gesamtgesellschaftliches Problem geben wenn Doping gesetzlich verboten würde ?

Ganz einfach ...
Du als Otto-Normalo hast ein Wehwehchen, vielleicht auch ein stärkeres, gehst zum Arzt, lässt Dir irgendwas verschreiben, damit Du wieder auf die Arbeit kannst (damit den Chef nicht verärgert ist). Dass Du möglicherweise was verschrieben bekommst, was auf der WADA-Verbotsliste steht, darüber machst Du Dir keine Gedanken. Wozu auch, Hauptsache Du fühlst Dich halbwwegs fit und kannst Deinen Part als winziges Rädchen in der globalen Wirtschaft erfüllen. Und wenn Du, weil Du Dich ewig schlapp fühlst, und zu einer Blutauffrischung (in der Praxis nichts anderes wie Eigenblutdoping) an den Bodensee reist, kräht kein Hahn danach. Bei Athleten zählt das jedoch als Doping, aus gutem Grund, weil sie es nicht machen um Krankheiten auszukurieren, sondern ihr Leistungspotential zu ehöhen.
Es gibt aber auch reichlich Otto-Normalos, die sich diversen Dopingprozeduren unterziehen um ihr eigenes Leistungsvermögen zu steigern, um mit den Konkurrenten mitzuhalten (Beispiele dafür gibt es massenweise). Außer dass bei denen irgendwann der Organismus Streikt, wenn es ganz blöd läuft sich mancher die Radieschen von unten anschaut, passiert denen nichts. Kein Berufsverbot, keine Strafzahlungen an die zuständigen Verbände ...
Die Einen dürfen es, die Athleten dürfen es nicht, weil deren sportliches Regelwerk es so vorsieht.

So, und jetzt stell Dir mal vor, Doping würde per Gesetzt unter Strafe gestellt. Ein staatliches Gesetz gilt für alle, nicht für einzelne Gesellschaftsguppen. Will man alle in den Knast stecken? Wie will man Doping in der Gesellschaft überhaupt kontrollieren, wenn man es nicht mal halbwegs im Sport auf die Reihe bekommt? Nach welchen Kriterien soll Doping überhaupt definiert werden, nach dem WADA-Code?

Wenn sich der Staat unbedingt per Gesetz einmischen will, dann soll er dafür sorgen, dass die Beihilfe zum Doping ohne wenn und aber knallhat bestraft wird.



Geschrieben von easyrider am 16.11.2012 um 10:14:

 

Das ist sicher ein Riesenproblem.

Bisher werden bei uns lediglich strafrechtlich Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz(AMG) geahndet.
Strafrechtlich verfolgt werden können nach dem AMG zurzeit lediglich der Besitz “nicht geringer Mengen†von Dopingsubstanzen, denn der gilt als Indiz für das Dealen, und der gewerbsmäßige Handel mit Substanzen zur unerlaubten Leistungssteigerung.

Die Verabschiedung eines Antidopinggesetzes setzt die Einführung eines Straftatbestandes "Sportbetrug" voraus. Damit tut sich der Gesetzgeber sehr schwer. Ich finde, hier einmal zu recht.

In den Ländern, wie in France und Österreich, wo es so ein Gesetz bereits gibt, tut man sich trotzdem mit der Ahndung von Verstößen sehr schwer. Es kommen - wenn man die Unabhängigkeit des Sports durch die Sportgerichtsbarkeit nicht mehr beibehalten will - neue gravierende Probleme bei der Verfolgung und Bestrafung von Dopingvergehen dazu. Nicht nur das mögliche Verbringen von Sportlern in Gefängnisse, sondern die Erhebung des WADA-Codes zum Gesetz und die Vergatterung des Dopingkontrollsystems zu einem staatlichen System. Einzig positiver Aspekt wäre die Auflösung des CAS. Augenzwinkern



Geschrieben von san antonio am 16.11.2012 um 11:04:

 

Zitat:
Original von Pitstop
Zitat:
Original von san antonio
Zitat:
Original von Pitstop
Den Gebrauch von Dopingsubstanzen per Gesetz zu verbieten sehe ich problematisch, da der Gesetzgeber Doping als Straftat nicht auf eine bestimmte Gesellschaftsgruppe (Sportler) beschränken kann. Wenn, dann kann ein solches Gesetz nur für alle gelten. Das wird sich aber gesellschaftspolitisch kaum realisieren lassen.
Besser wäre, wenn sich der Gesetzgeber die Regelung zur Beihilfe zum Doping eindeutiger auslegen würde. Dass z.B. die Freiburger Ärzte Dr. Heinrich und Prof. Schmid praktisch straffrei davongekommen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Das verstehe ich jetzt nicht !

Wieso soll das ein Gesamtgesellschaftliches Problem geben wenn Doping gesetzlich verboten würde ?

Ganz einfach ...
Du als Otto-Normalo hast ein Wehwehchen, vielleicht auch ein stärkeres, gehst zum Arzt, lässt Dir irgendwas verschreiben, damit Du wieder auf die Arbeit kannst (damit den Chef nicht verärgert ist). Dass Du möglicherweise was verschrieben bekommst, was auf der WADA-Verbotsliste steht, darüber machst Du Dir keine Gedanken. Wozu auch, Hauptsache Du fühlst Dich halbwwegs fit und kannst Deinen Part als winziges Rädchen in der globalen Wirtschaft erfüllen. Und wenn Du, weil Du Dich ewig schlapp fühlst, und zu einer Blutauffrischung (in der Praxis nichts anderes wie Eigenblutdoping) an den Bodensee reist, kräht kein Hahn danach. Bei Athleten zählt das jedoch als Doping, aus gutem Grund, weil sie es nicht machen um Krankheiten auszukurieren, sondern ihr Leistungspotential zu ehöhen.
Es gibt aber auch reichlich Otto-Normalos, die sich diversen Dopingprozeduren unterziehen um ihr eigenes Leistungsvermögen zu steigern, um mit den Konkurrenten mitzuhalten (Beispiele dafür gibt es massenweise). Außer dass bei denen irgendwann der Organismus Streikt, wenn es ganz blöd läuft sich mancher die Radieschen von unten anschaut, passiert denen nichts. Kein Berufsverbot, keine Strafzahlungen an die zuständigen Verbände ...
Die Einen dürfen es, die Athleten dürfen es nicht, weil deren sportliches Regelwerk es so vorsieht.

So, und jetzt stell Dir mal vor, Doping würde per Gesetzt unter Strafe gestellt. Ein staatliches Gesetz gilt für alle, nicht für einzelne Gesellschaftsguppen. Will man alle in den Knast stecken? Wie will man Doping in der Gesellschaft überhaupt kontrollieren, wenn man es nicht mal halbwegs im Sport auf die Reihe bekommt? Nach welchen Kriterien soll Doping überhaupt definiert werden, nach dem WADA-Code?

Wenn sich der Staat unbedingt per Gesetz einmischen will, dann soll er dafür sorgen, dass die Beihilfe zum Doping ohne wenn und aber knallhat bestraft wird.


Für mich ist das nur eine Frage der Definition des Wortes "Doping" und in welchem Zusammenhang es als solches bewertet wird !

Das Beispiel des Normalverbrauchers mit Arztattest und Aufbaumittel (welches bei Sportler zu Doping führen würde) muss man ja nicht gleichstellen, ist es auch nicht... Eine Verbotsliste von Medikamenten im Arbeitsbereich ist mir nicht bekannt.. nur im Zusammenhang mit Gefahren.. beim Autofahren mit Zuckerkrankheit etwa.. aber das ist ja alles geregelt.

Es gibt, meines Wissens keine Verbotsregeln, EPO kuren ärztlich verordnet zu befolgen, und gleichzeitig in den Betrieb zu gehen.. es sei denn man ist Krankgeschrieben.. auch das ist bereits geregelt.

Doping ist ja nur in den Sportregeln verboten wegen der unfairen Leistungssteigerung.. und deswegen ja sicher auch gesetzlich verfolgbar.. wenn man das will !

Einverstanden.. "Beihilfe" zu Doping sollte geahndet werden.. aber da hättest du genau das gleiche Problem... nach deiner These !



Geschrieben von lorenz am 19.11.2012 um 12:50:

 

Inhalt wegen Nichteinhaltung der Forenregel 7 gelöscht!



Geschrieben von easyrider am 19.11.2012 um 13:11:

 

Gen-Doping - gerade steht das von Perikles Simon entwickelte Verfahren vor seiner WADA- Zulassung - eröffnet neue Horizonte ! rotes Gesicht


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